Entlastungsbetrag beantragen in Salzgitter: 131 Euro im Monat für die Alltagsbegleitung
Wer in Salzgitter einen Pflegegrad hat, bekommt von der Pflegekasse 131 Euro im Monat für Alltagsbegleitung, Betreuung und Hilfe im Haushalt. Das Geld steht zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung zu und wird nicht darauf angerechnet. Es wird allerdings nicht automatisch überwiesen: Sie müssen es abrufen. Hier steht, wer Anspruch hat, wofür das Geld verwendet werden darf, worauf es in Niedersachsen ankommt und wie Sie einen anerkannten Anbieter in Salzgitter finden.
Was ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI?
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Er beträgt 131 Euro pro Monat, also 1.572 Euro im Jahr (Stand 2026), und steht jedem Pflegebedürftigen zu, der zu Hause versorgt wird — in Salzgitter genauso wie überall sonst in Deutschland.
Wichtig ist der Unterschied zum Pflegegeld: Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt. Er ist zweckgebunden und erstattet die Kosten für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote. Sie können ihn also nicht frei verwenden, aber Sie können damit genau die Unterstützung bezahlen, die im Alltag am meisten fehlt: jemanden, der einkauft, zum Arzt begleitet, im Haushalt hilft und sich Zeit zum Reden nimmt.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Anspruch haben Sie, wenn diese drei Punkte zutreffen:
- Es liegt mindestens Pflegegrad 1 vor. Der Entlastungsbetrag ist die einzige nennenswerte Geldleistung, die es bereits ab Pflegegrad 1 gibt.
- Die Versorgung findet zu Hause statt, also in der eigenen Wohnung in Salzgitter, nicht in einem Pflegeheim.
- Die Leistung wird von einem Anbieter erbracht, der nach Landesrecht anerkannt ist — in unserem Fall also nach dem Recht des Landes Niedersachsen.
Der letzte Punkt wird oft übersehen und ist der häufigste Grund, warum eine Rechnung von der Pflegekasse abgelehnt wird.
Wofür Sie den Entlastungsbetrag verwenden dürfen
Der Entlastungsbetrag ist gedacht für:
- Angebote zur Unterstützung im Alltag — also Alltagsbegleitung, Seniorenbetreuung, Betreuungsdienste und Hilfe im Haushalt
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes
Beim letzten Punkt gibt es eine Einschränkung, die viele Familien überrascht: Ab Pflegegrad 2 dürfen Sie den Entlastungsbetrag beim Pflegedienst nur für Betreuung und Hauswirtschaft einsetzen, nicht für körperbezogene Pflege wie Waschen oder Anziehen. Bei Pflegegrad 1 ist auch körperbezogene Pflege möglich.
Praktisch gerechnet: 131 Euro im Monat entsprechen bei den meisten Anbietern in Salzgitter etwa zwei bis drei Betreuungsstunden pro Woche — genug für einen festen Termin, an dem eingekauft, spazieren gegangen und geredet wird.
Anerkannten Anbieter in Salzgitter finden
Damit die Pflegekasse zahlt, muss das Angebot vom Land Niedersachsen als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt sein. Nachbarschaftshilfe oder eine privat beauftragte Reinigungskraft sind in der Regel nicht erstattungsfähig, solange keine Anerkennung vorliegt — auch dann nicht, wenn die Arbeit gut gemacht wurde.
Fragen Sie deshalb bei jedem Anbieter in Salzgitter direkt nach, ob eine Anerkennung nach niedersächsischem Landesrecht vorliegt. Ein seriöser Anbieter beantwortet das sofort und schriftlich. Ihre Pflegekasse führt ebenfalls eine Liste der anerkannten Angebote in der Region und nennt Ihnen auf Nachfrage die Anbieter, die in Salzgitter, Lebenstedt und Thiede tätig sind.
So beantragen Sie den Entlastungsbetrag bei der Pflegekasse
- Pflegegrad klären. Ohne Pflegegrad kein Entlastungsbetrag. Liegt noch keiner vor, stellen Sie zuerst einen formlosen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse; danach kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung nach Hause.
- Anerkannten Anbieter auswählen. Siehe oben — schriftlich bestätigen lassen.
- Abtretungserklärung unterschreiben. Damit rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab. Sie legen dann nichts aus und müssen nichts einreichen. Das ist der bequemste Weg und der, den wir in Salzgitter standardmäßig nutzen.
- Alternativ: Rechnung einreichen. Wenn Sie selbst zahlen, schicken Sie die Rechnung mit einem formlosen Erstattungsantrag an die Pflegekasse. Bewahren Sie eine Kopie auf.
Ein eigenes Antragsformular gibt es für den Entlastungsbetrag nicht. Ein formloses Schreiben mit Name, Versichertennummer, Pflegegrad und dem Satz, dass Sie den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Anspruch nehmen möchten, reicht aus. Die meisten Kassen stellen zusätzlich ein eigenes Formular bereit.
Was passiert mit nicht genutztem Geld?
Nicht abgerufene Beträge verfallen nicht sofort. Sie werden in die folgenden Monate übertragen und können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfällt der Rest aus dem Vorjahr endgültig.
Wer den Betrag seit Januar nicht genutzt hat, hat im Juni bereits über 700 Euro angespart, die noch abgerufen werden können. Genau diese Summe verfällt in vielen Familien Jahr für Jahr ungenutzt — einfach, weil niemand wusste, dass sie da war.
Die häufigsten Fehler
- Zu lange gewartet. Der Anspruch entsteht mit dem Pflegegrad, nicht mit dem Antrag auf Erstattung. Wer spät anfragt, verschenkt Monate.
- Anbieter ohne Anerkennung beauftragt. Die Rechnung wird dann nicht erstattet, auch nicht nachträglich.
- Verwechslung mit dem Pflegegeld. Beides sind getrennte Leistungen. Der Entlastungsbetrag kürzt das Pflegegeld nicht.
- Belege nicht aufgehoben. Bei Erstattung ohne Abtretungserklärung braucht die Kasse die Originalrechnung.
Beratung in Salzgitter: wo Sie kostenlos Hilfe bekommen
Sie müssen das nicht allein herausfinden. Kostenlos beraten Sie:
- Ihre Pflegekasse — sie ist gesetzlich zur Beratung verpflichtet und kennt Ihren Fall
- das Seniorenbüro und der Pflegestützpunkt der Stadt Salzgitter — anbieterneutral, also ohne eigenes wirtschaftliches Interesse
- anerkannte Anbieter vor Ort, die den Ablauf täglich machen
Seniorenbüro und Pflegestützpunkt der Stadt Salzgitter
Joachim-Campe-Straße 6–8
38226 Salzgitter
Dort bekommen Sie eine unabhängige Einschätzung, welche Leistungen Ihnen zustehen — unabhängig davon, für welchen Anbieter Sie sich später entscheiden. Eine Terminvereinbarung vorab ist üblich.
Alltagsbegleitung in Salzgitter mit direkter Abrechnung
Wir sind EasyCare, Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung in Salzgitter — in Lebenstedt, Thiede und im gesamten Stadtgebiet. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab: Sie unterschreiben einmal die Abtretungserklärung, danach kommt kein Papier mehr auf Sie zu. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, sagen wir Ihnen, worauf es beim Antrag ankommt.
Sie bekommen bei uns eine feste Bezugsperson statt wechselndem Personal. Das erste Treffen ist ein Kennenlernen ohne Vertrag und ohne Verpflichtung. Mehr über unsere Alltagsbegleitung in Salzgitter oder rufen Sie an unter +49 1512 3074204, Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr.
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
Bekomme ich den Entlastungsbetrag auch ohne Pflegegrad?
Nein. Mindestens Pflegegrad 1 muss vorliegen. Der Antrag auf einen Pflegegrad ist aber formlos möglich und kostet nichts. Bis der Bescheid da ist, können Sie eine Betreuung in Salzgitter privat buchen.
Wird der Entlastungsbetrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich und kürzt weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nicht, wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben. Der Anbieter rechnet dann direkt mit der Pflegekasse ab.
Kann ich mir den Betrag auszahlen lassen?
Nein. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird nur gegen Nachweis einer erbrachten Leistung erstattet.
Gilt der Entlastungsbetrag auch im Pflegeheim?
Nein. Er gilt nur für die Versorgung zu Hause. In der Kurzzeitpflege ist die Verwendung dagegen möglich.
Gilt der Entlastungsbetrag in ganz Salzgitter?
Ja. Der Anspruch hängt nicht vom Wohnort ab, sondern vom Pflegegrad und davon, dass die Versorgung zu Hause stattfindet. Entscheidend ist nur, dass der Anbieter in Niedersachsen anerkannt ist und in Ihrem Stadtteil tätig wird — bei uns sind das unter anderem Lebenstedt und Thiede.
Wo bekomme ich in Salzgitter eine unabhängige Beratung?
Beim Seniorenbüro und Pflegestützpunkt der Stadt Salzgitter in der Joachim-Campe-Straße 6–8, 38226 Salzgitter. Die Beratung ist kostenlos und anbieterneutral.
Stand der Angaben: 2026. Beträge und Regelungen der Pflegeversicherung können sich ändern. Dieser Text gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Verbindliche Auskunft zu Ihrem konkreten Fall erteilt Ihre Pflegekasse.